Userprofil von rafuzel
Member since 5 / 2011


rafuzel
Punkte: 20
Grünhorn
Rank: n/a
Vorname: raffael Alter & Geschlecht: 44 m Wohnort: hemmoor Hobbys: keine Angabe Homepage keine Angabe

About rafuzel

keine Angabe
  1. rafuzel 11. 11 2016

    Mod: Fendt 700
    moin absolut geiles teil !!!!!

    wäre super wenn die zwillinge in rot oder mit farbauwahl wären....

    weiter so sehr empfehlens wert


  2. rafuzel 03. 11 2016

    Mod: repairVehicles - Fahrzeuge reparieren
    moin astreiner mod aber ich kann meine fahrzeuge nicht mehr umbauen dann kommt eine fehlermeldung und des weiteren wenn ich dann speicher das spiel beende und neu starte sind alle meine fahrzeuge weg hab das mehrfach getestet im single mit und ohne mods


  3. rafuzel 22. 11 2015

    Mod: Bergmann Shuttle 700s
    so das ist ein teil vom ganzem das zieht sich dann noch durch das güterkraftfahrgesetz ....
    und ausserdem wenn du so kommst dann setz ma den ertrag von grass ja ha auf 70 m³ denn das ist realistich dann darfst du auch rummheulen wegen den kosten
    real kosten pöttinger jumbo 45 m³ im LU eingesetzt ...REPARATUR, VERSICHERUNG, STEUER sind bei 4 schnitten pluss maisernte rund 30000 eur im jahr bei einem ertrag von rund 160 eur ja ha

    1 Antworten

    1. Graf_d 22. 11 2015

      Mod: Bergmann Shuttle 700s
      aus euch leuten werde ich nicht schlau,
      da stellt man eine ganz normale frage und wird dann noch dumm angemacht "rumheulen" was stimmt mit dir nicht? ich habe ein ganz normal frage gestellt nicht anderes man man man was für typen da bekomm ich das kotzen


  4. rafuzel 22. 11 2015

    Mod: Bergmann Shuttle 700s
    Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft

    Allgemeines

    Aus agrarpolitischen Gründen sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) für Fahrzeuge, die zu bestimmten land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, eine Steuerbefreiung vor, § 3 Nr. 7 KraftStG.

    Steuerbefreit ist das Halten der nachfolgend aufgeführten Fahrzeugarten, sofern diese ausschließlich zu begünstigten land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden:
    •Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen)
    •kraftfahrzeugsteuerrechtlich anerkannte Sonderfahrzeuge
    •Anhänger (ausgenommen Sattelanhänger)

    Grundsätzlich sind nur solche Anhänger begünstigt, die hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen mitgeführt werden. Werden Anhänger, die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, hinter anderen Fahrzeugen als Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen (also z.B. Pkw oder Lkw) mitgeführt, so kann für diese keine Steuerbefreiung gewährt werden. Eine Ausnahme gilt dabei für einachsige Anhänger. Diese können hinter Fahrzeugen jeder Art mitgeführt werden.

    Verkehrsrechtlich als Sattelzugmaschine oder Sattelanhänger eingestufte Fahrzeuge sind von der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 7 KraftStG ausgeschlossen.

    Steuerbefreite Zwecke

    Erforderlich ist die tatsächliche und ausschließliche Verwendung der oben genannten Fahrzeuge
    •in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
    •zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe,
    •zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden,
    •zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder
    •von Land- und Forstwirten zur Pflege öffentlicher Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden.

    Steuerbefreite land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen nicht zu privaten oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden. Beispiele hierfür sind:
    •Vorführung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen durch Landmaschinenvertriebe (Gewerbebetrieb)
    •Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen zur Durchführung von privaten Einkäufen

    Den Wegfall der Voraussetzungen für die Steuervergünstigung hat die bzw. der Steuerpflichtige unverzüglich dem für sie bzw. ihn zuständigen Hauptzollamt schriftlich anzuzeigen, § 7 Abs. 1 S. 2 KraftStDV.


    Hinweis

    Eine unterlassene Anzeige kann als Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) oder leichtfertige Steuerverkürzung im Sinne des § 378 Abs. 1 AO geahndet werden.

    Antrag und Verfahrenshinweise

    Der Antrag auf Steuerbefreiung ist bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Dem Fahrzeug oder Anhänger wird mit Antragstellung vorab ein grünes Kennzeichen zugeteilt.


    Auch für Fahrzeuge oder Anhänger, die bereits verkehrsrechtlich zugelassen wurden, kann eine Steuerbefreiung beantragt werden. In diesem Fall ist der Antrag direkt beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Der Antrag kann aber auch bei jedem anderen Hauptzollamt bzw. bei einer Kontaktstelle eingereicht werden. Von dort wird er an die zuständige Stelle weitergeleitet.
    Das grüne Kennzeichen wird dann im Nachgang an die Steuerpflichtige bzw. den Steuerpflichtigen ausgegeben.

    Das zuständige Hauptzollamt überprüft die Anspruchsvoraussetzungen für eine Steuerbefreiung. Die notwendigen Unterlagen werden gegebenenfalls vom Hauptzollamt direkt bei der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller angefordert.

    Folgende Unterlagen werden zur Überprüfung benötigt:
    •Formular 3813: "Antrag auf Steuerbefreiung für Land- und Forstwirtschaft"
    •Nachweis des Bestehens eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes
    •Nachweis von Einkünften aus Land- oder Forstwirtschaft oder der Durchführung von entsprechenden Lohnarbeiten

    Der Nachweis kann erbracht werden durch:
    •Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
    •Einheitswertbescheid des zuständigen Finanzamts
    •Steuerveranlagung des Finanzamts, z.B. Einkommensteuerbescheid

    Da bei der Prüfung der Anträge auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG in jedem Einzelfall unterschiedliche Unterlagen bzw. Angaben dienlich sein können, obliegt die Entscheidung hinsichtlich der Vorlage bestimmter Unterlagen dem zuständigen Hauptzollamt.

    Stellt das Hauptzollamt fest, dass die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht vorliegen oder werden angeforderte Unterlagen von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, wird die Kraftfahrzeugsteuer durch Steuerbescheid festgesetzt. Das vorab zugeteilte grüne Kennzeichen wird in diesem Fall wieder eingezogen.


  5. rafuzel 20. 01 2014

    Mod: BigBud 747
    1,80+1,80+0,66=4,26
    also mit dem rechnen habt ihr es alle nicht


  6. rafuzel 20. 12 2013

    Mod: Guelleverkauf
    kann mann das so ändern das mann da gülle kaufen kann??

    1 Antworten

    1. jerrico 20. 12 2013

      Mod: Guelleverkauf
      produzieren deine Rindviecher nicht schon genug Gülle ?? bei mir ist es so dass ich auf manchen maps nicht mehr weiss wohin damit


  7. rafuzel 11. 03 2013

    Mod: Landkreis Breisgau
    moin
    ich frage mich wie man das mistförderband zum laufen bringt???
    habs mit dem bergman und dem tebbe ausprobiert und es will nicht aber mit nem lader komm ich auch nicht an den mist

    2 Antworten

  8. rafuzel 24. 12 2011

    Mod: AltdorferFrankenland
    sieht top aus gleich ma laden


Noch keine Bilder vorhanden
Noch keine Videos vorhanden

Dieser Nutzer hat noch keine Projekte vorgestellt.